Die Copa Ca Backum Herten GmbH sucht zum nächst möglichen Zeitpunkt:

Servicekräfte (w/m/d) für das Freizeitbad (in Teilzeit)

Wer sind wir?

Die Copa Ca Backum Herten GmbH ist eine Tochter der Hertener Stadtwerke. Wir betreiben das Freizeitbad Copa Ca Backum sowie die Copa Oase mit Saunalandschaft und Wellnessbereich. In der Wasserwelt sprechen wir vor allem junge Familien an. Für Kinder gibt es den Wasserflöhe-Club mit kostenlosem Spiel- und Bastelangebot.

Was erwartet Dich?

Eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem engagierten Team mit ambitionierten Zielen.
 
Der Einsatz als Servicekraft umfasst folgende Bereiche:
  • Kasse
  • Sauna
  • Reinigung
  • Betreuung der Umkleiden

Was erwarten wir von Dir?

  • Teamfähigkeit
  • Flexible Einsetzbarkeit
  • Sicheres und korrektes Auftreten im Umgang mit den Gästen

Wir bieten

Eine zunächst auf 2 Jahre befristete Anstellung in Teilzeit (20 Stunden/Woche) mit einer leistungsgerechten Vergütung. Die Einsatzzeiten sind flexibel und können nach Absprache auch am Wochenende erfolgen.
 

Zudem bieten wir unseren Mitarbeiter*innen verschiedene Benefits. Dazu zählen u.a.:

  • 13. Monatsgehalt und Leistungsprämie
  • Mindestens 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche (Erwerb zusätzlicher Urlaubstage möglich)
  • Bezuschussung von Altersvorsorgeprogrammen
  • Zuschuss für Kinderbetreuungskosten
  • Weitergehende Fortbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten
  • Online-Schulungsplattform zur betriebsinternen Weiterbildung
  • Gesundheitskurse, moderne und ergonomische Arbeitsplätze
  • Abwechslungsreiche Firmenevents

Haben wir Dein Interesse geweckt?


Dann bewirb Dich bitte über unser Bewerberportal.
 

Hast Du Fragen zum Aufgabenbereich?

 
Bitte wende Dich gerne an:
 
Petra Anlauf
Badleiterin im Copa Ca Backum
 
Telefon 02366/307-316

 

 

Hast Du Fragen zur Stellenausschreibung?

Bitte wende Dich gerne an:

Kerstin Kuckuck

Telefon 02366 307-225

www.copacabackum.de

Selbstverständlich beachtet die Copa Ca Backum Herten GmbH bei allen Personalentscheidungen die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Gleichstellungsgesetz, Schwerbehindertengesetz etc.).